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Krankenversicherungen

Mit dem 1992 verabschiedeten Gesundheitsstrukturgesetz wurden in der Organisation der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland die Weichen für eine stärkere wettbewerbliche Orientierung gestellt.

Eine freie Wahl der Krankenkasse ist für alle Versicherten möglich, verbunden mit der Abschaffung des Finanzausgleichs in der KVdR und der Einführung des Risikostrukturausgleichs. Als Folge verstärkte sich in den einzelnen Krankenkassen das Interesse, die einmal gewonnenen Versicherten auch auf Dauer zu halten. Zum anderen wurde die Entwicklung von neuen Instrumenten des Kostenmanagements vorangetrieben, in erster Linie im Bereich des Fallmanagements, weil auf Grund der fortbestehenden Regulierung der Vertragsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern wenig Möglichkeiten für eine Profilierung der Krankenkassen gegeben waren.
In diesem Themenbereich konzentriert IGES seine Beratungsleistungen auf drei Aufgabenfelder:

Strategisches Reviewing
Die grundlegend veränderten rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen haben zur Folge, dass die einzelnen Krankenversicherungen ihr Zielsystem neu justieren müssen. Das betrifft zunächst ihr Leistungsprogramm, mit dem sie sich ihren Versicherten als besondere Krankenkasse präsentieren. Es betrifft den Beitragssatz, der durch ein gezieltes Kostenmanagement angestrebt werden soll, und schließlich betrifft es die Größe der Versicherung, das Wachstum der Versichertenzahl, das durch eine Verbesserung der Vertriebsarbeit angestrebt werden kann. Die drei grundlegenden Ziele können nicht unabhängig voneinander gesehen werden, weshalb beim Einsatz der jeweiligen Instrumente unerwünschte Nebenwirkungen berücksichtigt werden müssen.

Marketing und Vertrieb
Für die meisten Krankenkassen sind mit der Wahlfreiheit der Versicherten vollständig veränderte Bedingungen entstanden. Das gilt auch für die Krankenkassen, deren Versicherte schon eine beschränkte Wahlfreiheit hatten. Die Ziele sowie die Organisation von Marketing und Vertrieb mussten deshalb in den einzelnen Krankenkassen von Grund auf neu entwickelt werden.

Haushaltsplanung
Mit der Einführung des Risikostrukturausgleichs (RSA) haben sich die Grundlagen für die Haushaltsplanung der einzelnen Krankenkassen veränderte. Die Wirkungen auf der Einnahmenseite (zugewiesener Beitragsbedarf) sind von einer großen Zahl von Einflussfaktoren abhängig, deren Einschätzung eine subtile Kenntnis der Funktionsweisen des RSA voraussetzt.

 

 
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