Wenn Krankenkassen selektiv Verträge mit Kliniken oder Arzneimittelherstellern ihrer Wahl abschließen, kann das für niedrigere Kosten und mehr Qualität sorgen – oder Kranke faktisch von Leistungen ausschließen. Entscheidend ist eine gute Regulierung, zeigt die neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.
Zum Hintergrund: Mit den Gesundheitsreformen von 2004 und 2007 wurden die Möglichkeiten der Krankenkassen ausgeweitet, in der ambulanten ärztlichen Versorgung und bei Arzneimitteln individuelle Verträge mit Leistungsanbietern zu schließen.
Die IGES-Experten halten es für wahrscheinlich, dass sich die Entwicklung fortsetzt und die Krankenkassen künftig einen zunehmenden Teil der Gesundheitsversorgung individuell über Selektivverträge gestalten können. Auch halten sie Selektivverträge grundsätzlich für geeignet, das Gesundheitswesen effizienter zu steuern, allerdings nur, wenn Regulierungen Grenzen setzen. Wie diese aussehen müssten, hat das IGES für zwei Bereiche untersucht: Krankenhäuser, mit denen die Kassen gegenwärtig keine Selektivverträge abschließen können, und die komplette Arzneimittelversorgung inklusive patentgeschützter Mittel.
Die detaillierten Studienergebnisse sind als Buch erhältlich.
Martin Albrecht u.a.:
Ausweitung selektivvertraglicher Versorgung
Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, Berlin, Juni 2010
ISBN 978-3-86593-146-7
Weitere Informationen
Dr. Martin Albrecht
Geschäftsführer IGES und Bereichsleiter Gesundheitspolitik
Martin.Albrecht@iges.de
Dr. Sebastian Brandl
Hans Böckler Stiftung
Abteilung Forschungsförderung
Sebastian-Brandl@boeckler.de
Rainer Jung
Hans Böckler Stiftung
Leiter Pressestelle
Rainer-Jung@boeckler.de